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Luftverschmutzung: EU-Kommission droht mit Geldstrafen

EU-Ausschuss des Bundesrats erörtert Verschärfung der Abgasnormen bei Lastkraftwagen

Wien - Beim Kampf gegen die Luftverschmutzung in Europa schaltet die Europäische Kommission einen Gang höher. Zulässige CO2-Emissionen für neue schwere Fahrzeuge im motorisierten Gütertransport will sie stärker und vor allem unionsweit einheitlich beschränken, Verstöße mit Geldstrafen ahnden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, den der EU-Ausschuss des Bundesrats heute mit Experten aus Nachhaltigkeitsministerium und Wirtschaftskammer diskutierte. Klare Ablehnung des Vorschlags kam von keiner Seite, allerdings wurde mehrfach auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung hingewiesen - nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Infrastruktur für emissionsneutrale Autos.

Mit Bedacht auf die EU-Klimaschutzziele strebt die Kommission eine Senkung der klimaschädlichen CO2-Abgase entsprechend bestehender Vorgaben für Personenkraftwagen an, sprich eine Emissionsreduktion von 30% bis 2030. Die konkreten Reduktionsziele sollen 2019 anhand von aktuellen Emissionsdaten schwerer Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Eingebettet ist das aktuelle Vorhaben in ein bereits 2017 geschnürtes Maßnahmenpaket namens "Europa in Bewegung". Übergeordnetes Ziel ist, die EU und ihre Unternehmen bei Innovationen, Digitalisierung und der Verringerung von CO2-Emissionen weltweit zur Nummer eins zu machen. Hinsichtlich der motorisierten Fortbewegung wirbt Brüssel für einen reibungslosen Übergang zu einem Mobilitätssystem, das sicher, umweltfreundlich sowie vernetzt und automatisiert ist.

Bundesrat fordert mehr Anstrengung für neue Verkehrstechnologien

Die EU-Initiative, CO2-Emissionen im Güterverkehr zu senken, begrüßten die Bundesrätinnen und Bundesräte im Ausschuss weitgehend. So verdeutlichte Stefan Schennach (SPÖ/W) mit Verweis auf das UN-Klimaabkommen von Paris: "Die EU nimmt die Paris-Ziele ernst". Bedenklich stimmten ihn allerdings noch offene Punkte im Vorschlagstext wie der Umgang mit alten Fahrzeugflotten, die eine Aufrüstung benötigen. Weiters sind aus seiner Sicht die Anreize zu dürftig, emissionsneutrale Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Die FPÖ sorgt sich trotz aller Zustimmung zu Umweltschutzmaßnahmen über die Realisierung des konkreten Kommissionsvorschlags. Im Zusammenhang mit der technologischen Weiterentwicklung mahnte Christoph Längle (FPÖ/V) die Einbeziehung der Fahrzeughersteller ein, Monika Mühlwerth (FPÖ/W) forderte eine Erhöhung der EU-Forschungsausgaben in diesem Bereich.

Laut Verordnungsvorschlag der EU-Kommission müssen im Jahr 2025 die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge um 15 % niedriger sein als im Jahr 2019. Für 2030 ist ein im Moment noch unverbindliches ("indikatives") Ziel von mindestens minus 30 % vorgesehen, um gerade in Europas Städten die Luftqualität zu heben. Ein Review der Vorgaben im Jahr 2022 soll zeigen, inwieweit die Zielsetzungen nachzuschärfen sind, informierte ein Experte des Nachhaltigkeitsministeriums den Ausschuss. Dabei werde auch über eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Busse nachgedacht, landwirtschaftliche Maschinen oder besondere Nutzfahrzeuge wie Müllautos wolle man aber nicht einbeziehen. Als Anreizsystem für emissionsarme Fahrzeuge schlägt Brüssel sogenannte "super credits" vor, durch die jene Hersteller belohnt werden, die mehr in innovative Technologien investieren. Die die Markteinführung von Fahrzeugen mit keinen oder geringen CO2-Emissionen hofft man damit zu beschleunigen.

Kompromiss mit Strafzahlungen

Generell beschrieb der Mitarbeiter des Umweltressorts den Vorschlag als Kompromiss zwischen Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen. Während die Fahrzeughersteller die Zielwerte nur zur Hälfte für erreichbar hielten, seien die NGOs für stärkere Restriktionen eingetreten. Namens der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) lobte ein Vertreter im Ausschuss zwar das Bestreben, einen klimafreundlichen Verkehr zu schaffen, er zweifelte aber die Erreichbarkeit der Zielsetzungen stark an. Weniger der Altbestand an Fahrzeugen sei das Problem, da österreichische Flotten im Schnitt nach zehn Jahren komplett ausgetauscht werden. Vielmehr fehlten derzeit die technologischen Voraussetzungen dafür, etwa Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder nachhaltige Entsorgungsmechanismen der Batterien. Scharf wandte er sich gegen Strafzahlungen für Emissionssünder - "das ist aus Wettbewerbssicht nicht tragbar."

Tatsächlich gedenkt die Kommission gegen Emissionsüberschreitungen mit finanziellen Sanktionen vorzugehen: bei Nichteinhaltung der Emissionsgrenzen sollen Abgaben in der Höhe von 6 800 ¤ je Gramm pro Tonnenkilometer (g/tkm) Emissionsüberschreitung schlagend werden, was dem Entwurf zufolge die Grenzkosten der Technologien zur CO2-Emissionssenkung widerspiegelt. Berechnet an einer durchschnittlichen Nutzlast von 12 Tonnen entspreche dies 570 ¤ je g/km, heißt es seitens der Kommission. Kosten von bis zu 800 Mio. ¤ für eine Fahrzeugflotte könnten sich dadurch ergeben, lehnte Sonja Zwazl (ÖVP/N) Strafzahlungen strikt ab. "Die Wirtschaft denkt schon sehr umweltbewusst", sagte sie und appellierte, den Herstellern mehr Unterstützung zu bieten und erreichbare Ziele vorzugeben. Zwazls oberösterreichischer Parteikollege Ferdinand Tiefnig rückte außerdem den Fokus auf die Arbeitsplätze der Branche, die vor einem technologischen Wandel steht. Stefan Schennach (SPÖ/W) bemerkte zur Frage der Umsetzbarkeit, die Niederlande hätten bereits angeboten, ihre gesamtstaatliche Nutzfahrzeugflotte nach Maßgaben der Emissionsreduktion auszuwechseln.

Neben dem "super-credit"-Anreizsystem und Strafgeldern, die auf eine Durchsetzung der Regelung abzielen, enthält der Kommissionsvorschlag auch eine Bestimmung für Kraftstoffverbrauchsmessgeräte zwecks Monitoring des realen Kraftstoffaufwands. Debattiert werden auf EU-Ebene zudem eine aerodynamischere Gestaltung von Lastkraftwagen sowie ein umfassender Aktionsplan für Batterien im Sinne eines nachhaltigen Wettbewerbs.

Klimaschutz gepaart mit Wettbewerbsfähigkeit

Ohne eine einheitliche Regulierung von CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge werde die EU ihre Verpflichtungen gemäß Pariser Klimaabkommen nicht einhalten können, gibt die EU-Kommission mit Hinweis auf das wachsende Verkehrsaufkommen zu bedenken. Laut Verordnungsentwurf stammen 6 % der Gesamtemissionen in der EU von LKW und Bussen, gemessen an den CO2-Emissionen im Straßenverkehr sogar 25 %, Tendenz steigend. Damit die nationalen Zielvorgaben hinsichtlich Emissionsminderung bis 2030, wie sie in der Lastenteilungsverordnung zwischen den EU-Ländern festgelegt sind, erreichbar sind, sei ein engagierteres Vorgehen im Straßenverkehrssektor dringend erforderlich.

Überdies entgingen derzeit den europäischen Kraftverkehrsunternehmen - überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und ihren KundInnen - mögliche Kraftstoffeinsparungen, zeigt die Kommission auf. Obwohl kosteneffiziente Technologien zur Emissionssenkung leicht verfügbar wären und mehr als ein Viertel der gesamten Betriebskosten genannter KMU auf Ausgaben für Benzin und Diesel zurückzuführen seien, kämen sie bei schweren Nutzfahrzeugen kaum zur Anwendung. Diese Situation erhöhe nicht zuletzt den Konkurrenzdruck für EU-Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen, warnt Brüssel, hätten doch die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und China bereits Rechtsvorschriften zur Senkung der CO2-Emissionen derartiger Fahrzeuge erlassen. Die EU müsse aber auch in diesem Bereich der Autoindustrie ihre technologische und innovative Spitzenposition beibehalten, so die EU-Kommission.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /