© Catalania Catalino / pixabay.com
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EU-Kommission klagt gegen Österreich wegen Regelung zur Atommüllentsorgung

Die Kommission verklagt Österreich, Kroatien und Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Alle drei Länder haben ihre endgültigen nationalen Programme für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nicht europarechtskonform mitgeteilt.

Die europäische Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Rückstände gilt auch für Abfälle, die nicht aus der Atomstromerzeugung anfallen, wie beispielsweise in der Forschung und bei medizinischen Anwendungen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, ihre nationalen Programme der Kommission bis spätestens 23. August 2015 mitzuteilen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /