© Michael Schwarzenberger/blickpixel - pixabay.com / Photovoltaik
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Effiziente Energiewende braucht Wind- und Solarenergie

Technologieneutrale Auktionen ungeeignet für ausgewogenen Mix aus Windkraft und Solarenergie / Marktwirtschaftliche Instrumente nicht überfrachten, sonst werden sie ineffizient

Berlin – Erstmals wird aktuell der Bau von Windenergieanlagen an Land und Solarparks in einem gemeinsamen Verfahren durch die deutsche Bundesnetzagentur ausgeschrieben. Dabei treten beide Technologien in einem Kostenwettbewerb gegeneinander an. Unabhängig vom für Anfang April erwarteten Ausgang dieses Pilotverfahrens weisen der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. und der Bundesverband WindEnergie e.V. gemeinsam auf die hohe Bedeutung eines ausgewogenen Mix Erneuerbarer Energien hin. Rückendeckung erhalten sie dabei von einer aktuellen Analyse des Deutschen Wetterdienstes (DWD), der die Wetterdaten der vergangenen 20 Jahre untersucht hat. Demnach kann der kombinierte Einsatz von Photovoltaik sowie Windkraft an Land und auf See die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien stabilisieren.

„Gegenwärtig liegen Wind- und Solarstrom zwar preislich etwa auf Augenhöhe. Auf Dauer lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Kostenstruktur ein gesunder Technologiemix mit einer gemeinsamen Ausschreibung nicht sicherstellen. Egal, wer als Sieger der jüngsten Auktion vom Platz geht, dieses Experiment lehnen wir ab“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Wolfram Axthelm, Geschäftsführer im Bundesverband WindEnergie (BWE), pflichtet ihm bei: „Wer Kostenwettbewerb, Netzsituation und den Kapazitätsausbau einzelner Technologien über ein Verfahren steuern will, überfrachtet zwangsläufig das Instrument.“ Beide Verbände plädieren für faire Wettbewerbsbedingungen, die Beibehaltung getrennter Auktionen und einen Verzicht auf weitere technologieneutrale Ausschreibungen.

BSW und BWE unterstreichen, dass getrennte Auktionsverfahren bereits die volle Wirksamkeit des Kostenwettbewerbs belegen und damit Stromkunden von sehr preiswertem und klimafreundlichem Strom profitieren. Zugleich könne die Politik durch Vorgabe der Auktionsmengen ein optimales Verhältnis von Photovoltaik- und Windkraft erreichen. Nach Ansicht beider Verbände ist es richtig, den Ausbau der Wind- und Solarenergie zu verstärken, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Nur wenn jetzt zeitnah die Weichen für einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt werden, lassen sich die Klimaschutzziele von Paris und die 2030er-Ziele der neuen Bundesregierung erreichen.


Hintergrund

Für die am 3. April 2018 endende technologieübergreifende Ausschreibung wurde von der Bundesregierung eine zwölfseitige Verordnung erlassen, die einen grenzwertigen Komplexitätsgrad benötigt, um allein die lokale Netzsituation zu berücksichtigen. So wurde, allein um die heutige Netzsituation zu berücksichtigen, für 98 Landkreise, Kreise und kreisfreie Städte individuell eine sogenannte Verteilnetzkomponente ermittelt, mit der der lokale Zustand der Stromnetze Einfluss auf das Ausschreibungsergebnis nehmen soll.

Die Zuschläge innerhalb der beiden letzten getrennten Ausschreibungen haben für Windkraft eine Preisspanne von 3,8 bis 5,3 Cent je Kilowattstunde ergeben und für Solarenergie von 3,8 bis 4,59 Cent je Kilowattstunde. Mit Spannung wird deshalb der Ausgang der ersten gemeinsamen Ausschreibung erwartet, die eine Leistung von 200 Megawatt umfasst.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /