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EU-Prüfer veröffentlichen Hintergrundpapier zur Erzeugung von Wind- und Solarenergie

Der Europäische Rechnungshof hat gestern ein Hintergrundpapier über die von der EU und ihren Mitgliedstaaten bereitgestellten Fördermittel für die Stromerzeugung aus Windkraft und Fotovoltaik veröffentlicht.

Hintergrundpapiere folgen auf die jeweilige Prüfungsankündigung und liefern Informationen zu einer laufenden Prüfungsaufgabe. Sie sollen all denjenigen, die sich für bestimmte geprüfte Politikbereiche und/oder Programme interessieren, als Informationsquelle dienen.

Das nun vorgelegte Hintergrundpapier beschreibt die im Zusammenhang mit einer laufenden Prüfung durchgeführte Arbeit. Dazu gehört eine Analyse der Konzeption, Umsetzung und Überwachung der EU- und einzelstaatlichen Strategien für die Stromerzeugung aus Windkraft und Fotovoltaik ab 2009 sowie der für den Ausbau dieser Bereiche eingesetzten EU- und nationalen Mittel. Die Stromerzeugung ist der Sektor mit dem höchsten Anteil an erneuerbaren Energien. Windkraft und Fotovoltaik sind zurzeit die beiden Hauptquellen für zu diesem Zweck genutzte erneuerbare Energie und werden sich in absehbarer Zeit zu den beiden günstigsten Arten der Stromerzeugung entwickeln.

Durch den 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon erlangte die EU die Befugnis zur Entwicklung einer Energiepolitik mit vier wesentlichen Komponenten, darunter die Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2009 wurde für den Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen der Zielwert von 20 % vorgegeben, der bis Ende 2020 in der gesamten EU erreicht werden soll.

Das Hintergrundpapier enthält Informationen zur Entwicklung des EU-Energiemixes für die Stromerzeugung, zu den Strategien der EU und der Mitgliedstaaten für erneuerbare Energien sowie zu den im Einklang mit der Regional- und Kohäsionspolitik der EU zugewiesenen Fördermitteln für Windkraft und Fotovoltaik. Außerdem wird darin dargelegt, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bislang im Hinblick auf das für 2020 gesetzte Ziel erreicht haben.

Die Prüfer werden vier EU-Mitgliedstaaten besuchen: Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich Anfang 2019 veröffentlicht.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /