© Solarwatt
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Solarwatt-Chef Detlef Neuhaus: „Die deutsche Bundesregierung bremst mit dem neuen EEG die Energiewende!“

Am Freitag wurde die Reform des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag verabschiedet.

Die Neuauflage des Gesetzes verhindert laut Solarwatt-Chef Detlef Neuhaus einen zügigen Ökostrom-Ausbau: ‘Die große Koalition sollte durch das EEG Rahmenbedingungen schaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Stattdessen macht sie den Marktteilnehmern weiter das Leben schwer. Die Bundesregierung bremst mit dem neuen EEG die Energiewende!’, so der Geschäftsführer des Dresdner Unternehmens.

Auch im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz ist verankert, dass Betreiber von PV-Anlagen mit einem Anteil der EEG-Umlage belastet werden - ausgenommen sind nur Kleinstanlagen bis 10 kWp. Schon vor der EEG-Novelle 2014 sorgte die geplante Einführung des Passus für viel Gesprächsstoff. ‘Die Bundesregierung hat den Photovoltaik-Ausbau durch diese Maßnahme fast zum Erliegen gebracht. Man merkt den Kunden die Zurückhaltung noch immer deutlich an’, meint Detlef Neuhaus. Die aktuellen Photovoltaik-Ausbauzahlen geben dem Solarwatt-Geschäftsführer recht: Wurden 2013 in Deutschland noch PV-Anlagen mit einer Gesamtkapazität von etwa 3,3 Gigawatt installiert, waren es im vergangenen Jahr nach Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen nur noch knapp 1,5 Gigawatt.

Die größte Neuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016/17 ist die Umstellung der bereits bei PV-Großprojekten erprobten Ausschreibungen auch auf andere Energieträger. So werden ab 2017 auch bei Windkraft- und Biomasse-Anlagen diejenigen Betreiber den Zuschlag erhalten, die eine möglichst geringe Förderung benötigen. Die große Koalition plant, auf diese Weise die Kosten für die Energiewende weiter einzudämmen. Problematisch ist dabei allerdings, dass sich der Mengenansatz in der Praxis erst noch bewähren muss. Zudem könnte der verschärfte Wettbewerb besonders zu Lasten kleinerer Anbieter gehen, die auf längere Sicht aus dem Markt gedrängt werden. Laut des Bundesverbands Erneuerbarer Energien (BEE) verhindere die Bundesregierung so, dass ‘Bürgerenergieprojekte und der Mittelstand weiterhin an der Energiewende teilhaben und sie mitgestalten können’.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Darin verankert sind auch erstmalig Obergrenzen für die regenerativen Energiequellen: Der Anteil erneuerbarer Energien darf bis zum Jahr 2025 auf maximal 45 Prozent, bis zum Jahr 2025 auf bis zu 55 Prozent ansteigen. Der Rest des bundesdeutschen Strombedarfs wird dann vorerst weiter durch fossile Energieträger gedeckt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /