© Peter Dargartz- pixabay.com / Windrad
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Risiken und Chancen für längere Laufzeiten von Windenergieanlagen

8. Branchentag Windenergie NRW thematisiert Weiterbetrieb nach 20 Jahren

Grevenbroich - Der Weiterbetrieb von alten Windrädern über die geplante Nutzung von 20 Jahren hinaus ist unter den Betreibern ein großes Thema. Und auf dem 8. Branchentag Windenergie am 14. und 15. Juni in Düsseldorf. Gleich in zwei Workshops geht es mit ausgewiesenen Experten um die technischen Anforderungen und die wirtschaftlichen Erlösaussichten für längere Laufzeiten.

Mit über 50 Ausstellern und rund 300 Teilnehmern bleibt auch die achte Auflage der Branchentage Windenergie NRW auf Kurs. In diesem Jahr legen die Organisatoren rund um den Veranstalter Lorenz Kommunikation einen Schwerpunkt auf die Verknüpfung von Technik und Wirtschaft. Ein brennendes Thema ist der Weiterbetrieb von alten Anlagen, die bisher noch nicht durch neue Maschinen ersetzt wurden oder wo die Gesetzeslage dieses sogenannte Repowering nicht zulässt. Notwendig ist dafür aus der technischen Sicht der sogenannte Standsicherheitsnachweis gegenüber den Baubehörden, weil die Anlagen in den Typenprüfungen nur für einen Lebenszyklus von 20 Jahren ausgelegt sind. Danach müssen Betreiber nachweisen, dass ihre Anlagen sicher weiterbetrieben werden können und dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Ohne diesen Nachweis durch Gutachten von qualifizierten Sachverständigen müssen Betreiber nach dem Ablauf von 20 Jahren mit Zwangsgeldern oder der Stilllegung ihrer Anlagen rechnen. Weil die Lastwechsel über den gesamten Lebenszyklus mit 109 extrem hoch sind und die Ermüdung des Materials am Ende der Lebensdauer ansteigt, geht es um die möglichen technischen Reserven für einen Weiterbetrieb. Dafür werden alle verfügbaren Betriebsdaten und technischen Dokumente zu den Windrädern mit den realen Lasten an einem spezifischen Standort verglichen. Aus dem Vergleich mit den damals angenommen und den realen Lasten berechnen Experten den möglichen Weiterbetrieb in Jahren und Monaten. Welche Standards, Prüfmethoden und Verfahren den Berechnungen zu Grunde liegen und wie Betreiber sich alte Dokumente für ihre Anlagen besorgen können, werden Experten vom TÜV, dem DNV GL sowie der 8.2 Ingenieurgesellschaft und Tembra darstellen.

Die Ergebnisse von ersten Gutachten und wirtschaftlichen Erlösaussichten für den Weiterbetrieb stehen im Mittelpunkt des zweiten Workshops, den Experten von der Deutschen WindGuard, der Naturstrom AG sowie von Greenpeace Energie bestreiten. Sie werfen einen Blick auf die Betriebskosten und den Strommarkt, weil nach 20 Jahren auch die Förderung nach dem EEG ausläuft und Windmüller ihre Betriebskosten mit den erzielbaren Einnahmen an der Strombörse abgleichen müssen. Aufgrund der niedrigen Strompreise am Spotmarkt sind kluge Konzepte und der sprichwörtliche spitze Bleistift gefragt. Eine Ausnahme bilden die Windmüller, die ihre Anlagen bereits vor dem ersten EEG am 1. April 2000 am Netz hatten. Deren Inbetriebnahme hatte der Gesetzgeber damals auf das Inkrafttreten des EEG nach vorne verlegt und einen Aufschlag auf die Laufzeit von mindestens vier Jahre gewährt. An diesem Stichtag waren bereits 9400 Anlagen mit 6400 Megawatt am Netz. Für deren Betreiber kann sich der Weiterbetrieb durchaus lohnen, weil sie länger als 20 Jahre eine garantierte Vergütung erhalten. Alle anderen Akteure müssen sich schon vor dem Ende der Restlaufzeiten überlegen, welche Investitionen wirtschaftlich noch Sinn machen und wie das Geschäftsmodell nach 20 Jahren Betrieb aussehen könnte.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /