© Stefano Ferrario/pixabay.com
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Vorarlberg: Keine Baubewilligungen für Solar- und Photovoltaikanlagen am Gebäudebestand

Seveso-Anpassungsgesetz in Kraft getreten - Andere Bundesländer sollten dem positiven Beispiel rasch folgen!

Bregenz – Das Anpassungsgesetz zur Seveso III Richtlinie der EU ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Solar- und Photovoltaikanlagen können künftig - unter Einhaltung der Abstandsflächen und Mindestabstände - an bestehenden Bauwerken ohne Baubewilligung errichtet werden. "Damit wird ein weiterer, wichtiger Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt", betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Umweltlandesrat Johannes Rauch.

Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wie Einhaltung der Mindestabstände ist die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken künftig baubewilligungsfrei. "Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauvorschriften. Leistbares Bauen und Wohnen bleibt ein wichtiges Ziel des Landes", bekräftigt Wallner.

"Die Forcierung des Ausbaus von Solaranlagen ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energieautonomie. Mit der Genehmigungsfreistellung wird es für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich einfacher eine Anlage zu errichten", betont Rauch. Für ihn stelle leistbares Bauen, erneuerbare Energieträger und energieeffizientes Bauen keinen Widerspruch dar, sondern eine langfristige, kostengünstige und umweltfreundliche Lösung.

In Oberösterreich wurde eine solche Regelung ebenfalls bereits vor einiger Zeit umgesetzt. Für eine rasche Energiewende wäre es ein großer Vorteil, wenn auch die restlichen Bundesländer dem Beispiel von Oberösterreich und Vorarlberg folgen würden.

Quelle: VLK


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /