© UPMOVE / Trutzpartie mit Mountainbikes
© UPMOVE / Trutzpartie mit Mountainbikes

Demo im Wald: UPMOVE und NATURFREUNDE fordern freie Fahrt für MoutainbikerInnen

Auch im Bezirk Muttal ist das Mountainbiken wie im Rest von Österreich verboten.

Gut, es gibt Forststraßen, auf denen Mountainbike nicht erlaubt ist. Das es im Bezirk Muttal aber Forststraßen gibt, die mit dem Auto befahren werden dürfen, nicht aber mit dem Mountainbike, erregt die Gemüter der Radler.

Die Auffahrt von Seckau zur Grafenalm ist eine dieser absurden Strecken. Auf dieser fand am Sonntag, den 26.Juli 2015 die achte, von upmove organisierte, Trutzpartie statt. So nennen die Bergradler die ‘Demos am Berg’. Dabei schoben 120 Erholungsuchende ÖsterreicherInnen das Rad und forderten die Öffnung von Forststraßen und Wegen zum Radfahren.

Radfahren auf Forststraßen provoziert Anzeigen, Besitzstörungs-und Unterlassungsklagen. Das Rad schieben erregt die Gemüter offensichtlich noch mehr. ‘Vielleicht deshalb, weil man dies nicht verbieten kann’, fragt sich Dietmar Gruber.

In Österreich gibt es 2,2 Millionen Mountainbikes. 840.000 davon werden von ambitionierten, erholungsuchenden Mountainbikern regelmäßig im Wald auf Forststraßen und Wegen bewegt. Das wurde in einer Studie von meinungsraum.at erhoben.
60 % dieser Bergradler ist bewusst, dass dies auf Grund der aktuellen gesetzlichen Lage illegal ist.

Deshalb fordern Sie eine Ausweitung des bestehenden Betretungsrechts des Waldes auf das Mountainbiken, sagt Dietmar Gruber, Mitbegründer von upmove, der Interessenvertretung für Mountainbiker in Österreich. Weiters meint Gruber, dass dies im benachbarten Ausland längst gelebte und gesetzliche Realität ist!

’Legal biken” ist also ein Wunsch eines großen Teils der Bevölkerung, nicht einer kleinen und radikalen Minderheit, wie das gerne von Grundbesitzern dargestellt wird:
Denn eines ist klar, niemand hat ein Unrechtsbewusstsein, wenn er mit der gebotenen Vorsicht auf Forststraßen und Wegen Rad fährt.

Der Genuss des Waldes und des darüberliegende Berglands zu Erholungszwecken steht allen Österreichern zu, und natürlich auch den Mountainbikern. Wir sind uns bewusst, dass Großgrundbesitzer, oft adeliger Abstammung, die Zeit gerne wieder zurückdrehen, und das ’gemeine Volk ’ aus den Wald verbannen möchten.

Nicht nur die erholungsuchenden Radfahrer, sondern auch Wanderer, Läufer, Skifahrer und Schwammerlsucher, stimmt Andreas Paffenbichler, Vorstand des Vereines upmove, bei.
Pfaffenbichler hält weiters fest, dass in Bayern die Betretung des Waldes und der Zugang zu den Naturschönheiten bereits sei 1946 im Verfassungsrang festgeschrieben wurde. Dies gilt dort natürlich auch für Radfahrer. Es geht nicht nur um die Berge, sondern auch um die Forststraßen im Flachland wo oft Familien mit Ihren Kindern erholungsuchend mit dem Rad unterwegs sind.
Wanderer und Moutainbiker kommen gut miteinander aus, in der Studie von meinungsraum.at wurden Wanderer befragt ob Sie sich von Radfahrern im Wald gestört fühlen. 91 % der unter 50 Jährigen gaben an kein Problem mit Wanderern im Wald zu haben.


In Österreich werden Mountainbiker im Wald kriminalisiert, angezeigt auf Besitzstörung und auf Unterlassung verklagt. Dies mit Streitwerten bis zu 15.000 Euro, so Gruber. Den Mountainbikern reicht es, 40 Jahre nach der letzten Novellierung des Forstgesetzes 1975 ist es Zeit, dieses endlich zu ändern. Dafür gehen die Mountainbiker weiter auf die Forststraße und organisieren Trutzpartien. So nennen sie diese Demos am Berg. Diese Versammlungen werden im Wald abgehalten, genau dort, wo einer aus ihren Reihen von einem Grundeigentümer, Jagdpächter oder Forstorgan angezeigt oder verklagt wurde. In derartigen Fällen werden Mountainbiker von upmove, der Interessenvertretung der Mountainbiker, rechtlich beraten. In vielen Fällen wird von upmove auch die rechtliche Vertretung übernommen.


Mehr Informationen auf www.legalbiken.at


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /