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Umweltdachverband an Finanzminister Schelling: Mehr Mittel für Gewässerschutz bereitstellen!

Noch immer keine Mittelzusage für gewässerbezogene Sanierungsmaßnahmen

Wien - Enorme Sanierungsanstrengungen an Österreichs Gewässern sind notwendig, wenn alle Gewässer bis spätestens 2027 in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden sollen, wie dies die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgibt. Am 21. Juli ging die Begutachtung des zweiten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans zu Ende. Allerdings wackelt die Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen für die kommenden Jahre nach Auslaufen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) Ende 2015.


Noch immer keine Mittelzusage für Sanierungsmaßnahmen

Seit 2009 standen Mittel aus dem Umweltförderungsgesetz im Ausmaß von 140 Mio. Euro zur Verfügung, die Investitionen im Wert von 400 Mio. Euro auslösen konnten. Die Fortsetzung dieser Mittel gilt nach wie vor als nicht gesichert, obwohl in der zweiten Planungsperiode 2015-2021 die Umsetzung von Maßnahmen durch Gemeinden und Verbände, die auf diese Förderungen angewiesen sind, im Vordergrund stehen muss. Denn der Zustand der heimischen Fließgewässer ist weiterhin besorgniserregend: Nur 37 % aller Gewässer befinden sich aktuell in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand; das entspricht einer Verbesserung des Gewässerzustandes gegenüber 2009 um lediglich drei (!) Prozentpunkte. "Sollten die UFG-Mittel für die kommende Planungsperiode nicht fortgeführt werden können, käme dies einem regelrechten Stillstand bei der Maßnahmenumsetzung gleich", konstatiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Ohne Geld keine Lebensraum- und Zustandsverbesserungen


Die geforderten Mittel werden neben der Weiterführung der Maßnahmen zur Durchgängigkeit unserer Gewässer vor allem für lebensraumverbessernde (morphologische) Maßnahmen benötigt. Denn allein 30 % des Gewässernetzes gelten in Folge von Uferbegradigungen, Sohlstabilisierung und ähnlichen menschlichen Eingriffen im Zuge von Hochwasserschutz und Energiegewinnung aus Wasserkraft als strukturell stark verändert. Um gut strukturierte Gewässerabschnitte zu schaffen und um so den guten ökologischen Zustand der belasteten Fließgewässer wiederherzustellen, gleichermaßen aber auch um einen effektiven, passiven Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (Fischaufstiegshilfen) und der Restwassersanierung verstärkt mit morphologischen Maßnahmen zu kombinieren. Dazu gehören die Wiederanbindung von Altarmen und Nebengewässern, lokale Aufweitungen oder die Entfernung harter Uferverbauungen. Da die Durchführung morphologischer Sanierungsmaßnahmen nicht rechtlich vorgeschrieben werden kann und somit auf freiwilligen, lokalen Initiativen auf Gemeindeebene basiert, sind ausreichend finanzielle Anreize ausschlaggebend für eine zielführende Maßnahmensetzung in diesem Bereich.
Appell an BM Schelling: Mittel sichern oder Wassergebühren einheben!

"Der Umweltdachverband fordert Finanzminister Hans Jörg Schelling eindringlich dazu auf, die laufenden Verhandlungen zugunsten der Weiterführung der Fördermöglichkeiten aus dem UFG zu einem raschen Abschluss zu bringen und die Mittel dafür signifikant aufzustocken, um das Tempo der Maßnahmenumsetzung entsprechend den Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie anpassen zu können. Alternative dazu wäre die Einführung von Wassergebühren für die industrielle Nutzung der Wasserkraft sowie für die Nutzung durch Kraftwerksvorhaben. Die Zukunft der heimischen Gewässer steht auf dem Spiel", so Maier abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /