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GLOBAL 2000 und Greenpeace: Positives Abstimmungsergebnis im Bundesrat zum Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz

Bund und Länder müssen jetzt an einem Strang ziehen.

Wien – Gestern Abend wurde im Bundesrat das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz angenommen, das vor zwei Wochen bereits die Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat erlangt hatte. Das Gesetz setzt die zweite der in der EU-Richtlinie zum nationalen Anbauverbot für Gentechnik vorgesehenen Optionen um. Diese Option sieht vor, dass Mitgliedsstaaten Begründungen vorlegen können, die darstellen, warum sie Gentechnik-Anbau auf ihrem Gebiet verbieten wollen. Zudem können ganze Gruppen von gentechnisch veränderten Pflanzen verboten werden, also zum Beispiel Gentech-Mais oder alle zugelassenen Gentech-Pflanzen, die herbizidresistent sind.

Österreichisches Spezifikum: Verbot auf Bundesebene setzt Einigkeit mit Ländern voraus

Das österreichische Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz sieht einen Beirat vor, der dem österreichischen Spezifikum – der Aufteilung der Kompetenzen in Sachen Gentechnik zwischen Bund und Ländern – gerecht zu werden versucht. Wenn alle Länder sich im Beirat auf dieselbe Begründung einigen können, kann das Verbot auf Bundesebene ausgesprochen werden. ‘Wir appellieren dringend an die Länder, einem bundesweiten Verbot nicht im Weg zu stehen. Je einfacher und schneller wir Gentechnik-Anbau wirklich rechtssicher in Österreich verbieten können, desto besser, denn die nächsten Zulassungen auf EU-Ebene warten bereits in der Pipeline’, betonen Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin von GLOBAL 2000, und Hanna Simons, Direktorin für Umweltpolitik Greenpeace CEE in Österreich, unisono.

Möglichkeit für Begründungen zu Gentechnik-Verbot in Österreich erweitert

Zu den in der EU-Richtlinie genannten Gründen (etwa sozio-ökonomische, agrar- oder umweltpolitische) wurden im österreichischen Gesetz weitere Möglichkeiten hinzugefügt, etwa der Schutz vor Verunreinigung des Saatgutes oder der unverhältnismäßige Aufwand von Koexistenzmaßnahmen.

Option eins ist keine Option

Die Option eins der EU-Richtlinie sieht vor, dass sich ein Mitgliedsstaat vor Zulassung einer neuen gentechnisch veränderten Pflanze via EU-Kommission an den Antragssteller, also den Gentechnik-Konzern, wendet und dort um Ausnahme aus dem Zulassungsantrag ansucht. Heidemarie Porstner: ‘Diese Option wäre fatal. Sie spielt nur den Konzernen wie Monsanto in die Hände und ist umwelt- wie demokratiepolitisch ein verheerendes Signal. Österreich muss von dieser Option dringend Abstand nehmen, selbst wenn sie theoretisch möglich ist.’ Diese Option wird in Österreich in einem anderen Gesetz, dem Gentechnikgesetz, aufgenommen und liegt in der Kompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit. Hanna Simons ergänzt: ‘Um so wichtiger ist es, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen und sich gemeinsam auf eine Begründungsbasis einigen, damit Gentechnik-Verbote in Zukunft so schnell und wirksam wie möglich umgesetzt werden können. Ansonsten landen wir wieder auf einem Fleckerl-Teppich.’



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /