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Gebt den Bürgern das Wort: Rund sechs Millionen europäische Bürger haben sich bisher beteiligt

Bericht der Kommission bringt erste Bilanz zur Europäischen Bürgerinitiative

Brüssel- In den vergangenen drei Jahren haben sich schätzungsweise sechs Millionen Bürger an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt. Die Bürgerinitiative, eine Art Volksbegehren auf EU-Ebene, ist das Instrument, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Europas den EU-Gesetzgeber unmittelbar mit Themen befassen können, die ihnen am Herzen liegen. In ihrem gestern veröffentlichten Bericht zieht die Europäische Kommission eine erste Bilanz der Erfahrungen mit diesem Instrument, das seit 1. April 2012 in Kraft ist.

Die Tatsache, dass zwei Initiativen den gesamten Lebenszyklus einer Europäischen Bürgerinitiative durchlaufen haben, wertet die Kommission als Bestätigung, dass dieses Instrument der Bürgerbeteiligung funktioniert. Allerdings wird auch betont, dass die Verfahren weiter verbessert werden können. Der Bericht enthält auch einige Anregungen, die mit Interessenträgern und anderen Organen weiter erörtert werden sollen.

Der erste Vizepräsident, Frans Timmermans, sagt: ‘Die Europäische Bürgerinitiative trägt dazu bei, das Vertrauen in die europäischen Institutionen zu stärken, und fördert die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung in der EU. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir dieses wichtige Instrument noch umfassender und effektiver nutzen können. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Potenzial vollumfänglich genutzt wird.’

Dem Vertrag von Lissabon zufolge muss die Kommission das Anliegen einer Europäischen Bürgerinitiative förmlich prüfen und eine Antwort in Form einer Kommissionsmitteilung abfassen, wenn mehr als eine Million EU-Bürger die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben und sie in ein Sachgebiet fällt, in dem die Europäische Kommission befugt ist, Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurden in den vergangenen drei Jahren 51 Bürgerinitiativen bei der Kommission zur Registrierung angemeldet. 31 von ihnen wurden registriert, weil die Voraussetzung einer Kommissionszuständigkeit erfüllt war. Bislang haben 3 Initiativen die Schwelle von einer Million Unterschriften (‘Unterstützungsbekundungen’) erreicht. Bei 12 Initiativen ist die Frist für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen abgelaufen, ohne dass die notwendige Mindestzahl an Unterschriften erreicht wurde. Bei drei Initiativen läuft die Frist noch, und die übrigen 10 wurden von den Organisatoren zurückgezogen.

In allen 28 EU-Ländern haben Bürgerinnen und Bürger eine oder mehrere Initiativen unterstützt. Aufgrund der von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlichen Anforderungen waren jedoch einige EU-Bürger daran gehindert, Bürgerinitiativen zu unterstützen. Die Kommission bemüht sich in konstruktiven Gesprächen mit den betroffenen Mitgliedstaaten um eine Überwindung dieser Probleme und hat heute einige Maßnahmen beschlossen, die eine Lösung erleichtern sollen.

Schwierigkeiten bereitete den Organisatoren der Bürgerinitiativen auch die Einrichtung eines Online-Sammelsystems für Unterstützungsbekundungen. In einigen Fällen verkürzte sich dadurch die Zeit, die für die Unterschriftensammlung zur Verfügung stand. Die Kommission hat vorübergehend angeboten, die betreffenden Sammelsysteme auf ihren Servern unterzubringen, und eine Studie über Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Europäische Bürgerinitiativen in Auftrag gegeben, um eine dauerhafte Lösung zu finden.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Die einschlägigen Vorschriften und Verfahren enthält eine Verordnung, die vom Europäischen Parlament und vom Rat am 16. Februar 2011 verabschiedet wurde. Seit dem 1. April 2012 können auf ihrer Grundlage Bürgerinitiativen initiiert werden. In der Verordnung ist vorgesehen, dass die Kommission erstmals am 1. April 2015 und anschließend alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegt.

Quelle: Europäische Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /