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oekostrom AG klagt gegen Beihilfe für AKW Hinkley Point C

Als erster österreichischer Stromversorger legt die oekostrom AG Nichtigkeitsbeschwerde beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen die Erweiterung des britischen Atomkraftwerkes Hinkley Point ein.

Die britische Regierung plant, den Ausbau des Atomkraftwerkes mit 23 Milliarden Euro zu subventionieren, die Beihilfe wurde kürzlich von der Europäischen Kommission genehmigt. Die oekostrom AG kritisiert, dass mit dem Projekt eine Technologie ohne Zukunft subventioniert wird und sieht darin einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung auf die geplanten AKW Projekte in Ungarn (Paks II) und Tschechien (Temelin, Dukovany) nahe der österreichischen Grenze.

Die Europäische Kommission hatte in ihrer Beihilfen-Entscheidung auf das gemeinsame Interesse der Mitgliedstaaten verwiesen - ihre Argumentation basiert auf dem EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957. "Allein die Tatsache, dass die Beihilfe mit einem Vertrag aus dem Jahr 1957 argumentiert wird, zeigt, dass es sich um eine alte Technologie handelt, die in den vergangenen 60 Jahren nicht marktfähig geworden ist", kritisiert Lukas Stühlinger, im oekostrom-Vorstand für die Stromproduktion zuständig. "Die Kosten für die Entsorgung der Brennstäbe sind in den 23 Mrd. EUR an Subventionen vollkommen unzulänglich berücksichtigt, geschweige denn das Risiko von Atomunfällen á  la Fukushima und Tschernobyl", so Lukas Stühlinger weiter.

Weitere Infos und Aussendung: oekostrom AG / Presse


Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /