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BMWFW: EuGH-Urteil zu Ökostrom ohne Auswirkungen in der Praxis

Österreich hat das Ökostromgesetz längst überarbeitet und beihilferechtlich notifiziert - Förderseite und Finanzierungssystem von EU-Kommission 2012 genehmigt

Das Wirtschaftsministerium stellt klar, dass das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer vor Jahren geplanten Ökostrom-Kostendeckelung für energieintensive Unternehmen in der Praxis keine Auswirkungen hat. Erstens bezieht sich das Urteil auf eine frühere Regelung, die in dieser Form nie in Kraft getreten ist, weil sie zuvor von der Europäischen Kommission abgelehnt worden war. Zweitens hat Österreich sein Ökostromgesetz längst überarbeitet und beihilferechtlich notifiziert. Die EU-Kommission hat sowohl die Förderseite, als auch das neue Finanzierungssystem des ÖSG 2012 bereits am 8. Februar 2012 EU-beihilferechtlich genehmigt.


Quelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /