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Photovoltaik Förderung noch rasch beantragen

Einreichfrist verkürzt sich am 22. September

"Die Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen verkürzt ab 22. September die Einreichfrist", weist Gerhard Dell, Geschäftsführer des OÖ Energiesparverbandes alle potentiellen Anlagenerrichter hin.

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierungsnummer für das geplante Projekt erforderlich - dann waren 12 Wochen Zeit für die eigentliche Antragstellung. Ab 22.9. gilt als letzter Termin für die Förderbeantragung der 15. Dezember. "Die Antragstellung kann erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage durchgeführt werden, die Zeit wird also knapp", erinnert Dell.

Für die Registrierung werden eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung sowie die konkreten Daten zur geplanten Photovoltaik-Anlage benötigt.

Gefördert werden vom Bund Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Einreichen können natürliche und juristische Personen, gefördert werden max. 5 kWpeak einer Anlage. Dieses Jahr sind neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen u.a. antragsberechtigt.

Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses beträgt für freistehende/Aufdachanlagen 275 Euro/kWpeak. Bei gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen liegt die Förderung bei 375 Euro/kWpeak. Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 15.12.2014 möglich. Die Registrierungsnummer kann ausschließlich online unter www.pv.klimafonds.gv.at angefordert werden.

Quelle: OÖ Energiesparverband



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /