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Meilenstein für Umweltrecht: Erstmals Klagerecht von NGOs in Umweltfragen anerkannt

Luftreinhaltung: Salzburg erkennt als erstes Bundesland Klagerecht von Umweltorganisationen an

Salzburg- Heute wurde eine für Österreich historische Entscheidung im Umweltrecht veröffentlicht: Als erstes Bundesland hat Salzburg das Klagerecht von Umweltorganisationen faktisch anerkannt. Das ÖKOBÜRO hatte bei der Salzburger Landesregierung beantragt , schnellstmöglich weitere Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid Belastung zu erlassen. Entgegen dem sonst üblichen Vorgehen österreichischer Behörden hat Salzburg den Antrag zugelassen.

Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO: "Das ist ein historischer, wenn auch lange überfälliger Tag für den österreichischen Umweltschutz. Österreich hat sich schon mit Beitritt zur Aarhus Konvention im Jahr 2005 verpflichtet, das NGO-Klagerecht in Umweltfragen einzuführen. Bis heute ist das nicht geschehen. Mit Salzburg hat erstmals ein Bundesland im Sinne des NGO-Klagerechts agiert und unseren Antrag nicht einfach als unzulässig abgeschmettert." Auch der VCÖ sieht in dieser Entscheidung einen Meilenstein für das Umweltrecht in Österreich.

Im April beantragte ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung- bei der Salzburger Landesregierung, schnellstmöglich weitere Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid Belastung zu erlassen. Die Umweltorganisation leitete ihr Recht dazu aus der von Österreich unterzeichneten Aarhus Konvention (UN-Abkommen über Bürgerbeteiligung) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ab. Entgegen dem sonst üblichen Vorgehen österreichischer Behörden hat das Land Salzburg den Antrag zugelassen. An sich sehen Österreichs Gesetze nicht vor, dass Bevölkerung oder Umweltorganisationen das Recht haben, Maßnahmen gegen Luftverschmutzung oder andere Umweltsünden von der Verwaltung einzufordern. Als Folge der Salzburger Entscheidung den Antrag zu behandeln, hat ÖKOBÜRO in Folge auch das Recht, den Bescheid gerichtlich auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Die von Salzburg getroffenen Vorkehrungen reichen bislang nicht aus, um die Stickoxid-Belastung unter die vorgeschriebenen Grenzwerte zu drücken. "Stickoxide sind sehr gesundheitsschädlich. Eine zu hohe Stickoxid-Belastung kann unter anderem zu Lungenschäden sowie Asthma und Bronchitis führen. Hauptverursacher ist der Verkehr, insbesondere Lkw und Diesel-Pkw", erklärt VCÖ-Expertin DI Bettina Urbanek. Mit dem Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, der Förderung von Gehen und Radfahren sowie Maßnahmen wie Stadt-Maut, Umweltzone und niedrigere Tempolimits können die vom Verkehr verursachten Gesundheits- und Umweltschäden hingegen deutlich verringert werden. "Weitere Schritte zur Luftreinhaltung sind in Salzburg unerlässlich. Wir werden daher gemeinsam mit ÖKOBÜRO in den nächsten Tagen den Bescheid ganz genau prüfen, weshalb die vorgeschlagenen Maßnahmen trotzdem abgelehnt wurden", so VCÖ-Expertin Urbanek.

Internationaler Druck auf Österreich

Während in den meisten anderen EU-Staaten Klagerechte für Umweltorganisationen bereits Standard sind, verweigerte Österreich bisher die Anwendung in wesentlichen Bereichen. Österreich wurde deshalb am 1. Juli 2014 von der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz in Maastricht wegen der Nicht-Umsetzung verurteilt.

Im Juni 2014 bekannte sich jedoch Umweltminister Andrä Rupprechter im Umweltausschuss des Parlaments zur raschen Umsetzung des UN-Abkommens in Österreich. Im Juli 2014 forderte die Europäische Kommission in einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren Österreich dazu auf, das Aarhus-Abkommen rasch umzusetzen. Andernfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Zudem droht Österreich auch eine Vertragsverletzungsklage der EU wegen der Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /