© Fran Gambín - sxc.hu
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„werch ein illtum“* = Totalkonfusion in der Steiermärkischen Landesregierung: Geplante S7 und Semmering-Basis-Tunnel verwechselt!

Dem Redakteur der Kleinen Zeitung Harald Hofer müssen geradezu prophetische Fähigkeiten zugebilligt werden.

In seinem Kommentar ‘Vorlage’ vom 5.8.2014 brachte er die geplante Fürstenfelder Schnellstraße S7 und den Semmering-Basis-Tunnel-neu - wegen der evident gewordenen zeitlichen Verzögerungen in beiden Fällen - in einen Zusammenhang.

Am nächsten Tag erreichte die BürgerInneninitiative ‘Allianz gegen die S7’ eine Entscheidung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, in der ebenfalls ein - allerdings tatsachenwidriger - Zusammenhang zwischen diesen Vorhaben hergestellt worden war:

Aufgrund der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.2013 bzw. 26.5.2014, die die Aufhebung des Semmering-Basis-Tunnel-UVP-Bescheides und in der Folge die Aufhebung eines darauf basierenden Wasserrechtsbescheides aussprachen, hatte die ‘Allianz gegen die S7’ unter Hinweis auf diese Entscheidungen Anträge auf Aufhebung der im teilkonzentrierten S7-UVP-Verfahren bisher ergangenen materienrechtlichen Genehmigungen gestellt.

Darunter auch der wasserrechtlichen Genehmigung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 28.6.2012 und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft als Berufungsbehörde vom 15.11.2013.

Dieser Antrag wurde nun mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 1.8.2014 als ‘unbegründet abgewiesen’. Zur Begründung wurde angeführt, dass der S7-Wasserrechts-Berufungsbescheid bereits vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden und dadurch der Rechtskraft verlustig gegangen sei.

Das Begehren der ‘Allianz gegen die S7’ auf Aufhebung dieses Bescheides sei somit unzulässig, da die seinerzeit erhobene Berufung als Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht noch anhängig sei.

*‘Werch ein illtum’ würde Ernst Jandl (lichtung - laut und luise) ausrufen - denn die Fakten weisen diese Begründung als absoluten Nonsense aus:

Weder wurden die im S7-Wasserrechtsverfahren ergangenen Bescheide tatsächlich vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, noch hatte die ‘Allianz gegen die S7’ in ihrem Aufhebungsantrag solches behauptet. In der Sache bedeutet dies, dass das Entscheidungsorgan der Steiermärkischen Landesregierung ganz einfach die Vorhaben Fürstenfelder Schnellstraße S7 und Semmering-Basis-Tunnel-neu sowie die jeweiligen Verfahrensstände verwechselt und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat!

Ist dies bloßer Unsinn oder schon – im Sinne von Ernst Jandl – Poesie ? Dies wird das Bundesverwaltungsgericht zu klären haben, denn die ‘Allianz gegen die S7’ wird von der Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, Gebrauch machen und somit - früher als erwartet - eine weitere (nach dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark vom 24.7.2014) Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes zur Frage der Beständigkeit der im teilkonzentrierten S7-UVP-Verfahren ergangenen Genehmigungen nach den verschiedenen Materiengesetzen herbeiführen.

Ungeachtet der Auswirkungen dieses wohl völlig verfehlten Verwaltungsaktes (Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 1.8.2014) auf das S7-UVP-Verfahren, ergreift die Bürgerinnen und Bürger ein weiteres Mal massives Unbehagen wegen der mangelnden Qualität behördlichen Handelns im Allgemeinen und im Besonderen im Zusammenhang mit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße S7:
während von den ‘Untertanen’ - die die Tätigkeit der Verwaltung mit den Einkommen
aus ihrer Erwerbstätigkeit finanzieren - ständig rechtskonformes Verhalten unter der Androhung strafrechtlicher oder verwaltungsstrafrechtlicher Sanktionen eingefordert wird, agieren Behörden unter der ‘Schirmherrschaft’ und ‘Obhut’ politischer Funktionäre weitab von pflichtgemäßer Sorgfalt, wenn es um die korrekte Wahrnehmung von Parteienanträgen und die Anwendung der ihnen zum Vollzug übertragenen Rechtsvorschriften geht.

Der aufgezeigte ‘Vorgang’ verdeutlicht wieder einmal die offensichtliche Hilflosigkeit der Behörden, wenn es darum geht, rechtlich korrekte Verfahren für die Genehmigungen des Vorhabens Fürstenfelder Schnellstraße S7 abzuwickeln. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch – denn angeblich soll Österreich ein Rechtsstaat sein!



Quelle: www.buergeraktiv.at

GastautorIn: Johann Raunikar für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /