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Trotz 10 Jahren Streptomycin-Verbot: Immer noch Festhalten an TBC-Antibiotikum im Obstbau

"Notfallzulassung" immer noch gestattet, obwohl es eine biologische Alternative gibt

Wien - Was von Seiten des Ministeriums den KonsumentInnen noch zugemutet wird, ist in der Zwischenzeit sogar bei den großen Handelsketten verpönt: Äpfel und Birnen aus Streptomycin-behandelten Obstplantagen wird nicht mehr über Handelsketten verkauft (REWE, SPAR, HOFER) und erhält auch kein AMA-Gütesiegel. Denn für dieses Antibiotikum gibt es sowohl ein nationales als auch ein EU-weites Verbot. Dessen ungeachtet hat BM Rupprechter Streptomycin auch im 10. Jahr des Verbotes eine "Notfallzulassung" seiner weisungsgebundenen Behörde (BAES) auf Österreichs Feldern gestattet. Und das trotz ständiger Beteuerungen, für eine Ökologisierung der heimischen Landwirtschaft zu sein. Das Verhalten des Ministers ist umso enttäuschender, als Rupprechter in der ORF Pressestunde vom 6.4.2014 noch behauptet hat, er "stehe zur Verfügung für die naturnahe Landwirtschaft". Rupprechter untergräbt auf diese Weise seine eigene Glaubwürdigkeit, wenn dann doch heimlich über seine Behörden genehmigt wird.

Neuerliche "Notfallzulassung’ ohne Notfall


Laut gültigem EU-Recht ist eine solche Ausnahmegenehmigung, eine "Notfallzulassung", nur dann vorgesehen, wenn es sich angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist. Durch die aktuelle Notfallszulassung ohne Notfall wurden auch andere EU Richtlinien ignoriert, etwa jene, die eine bevorzugte Nutzung biologischer Verfahren vorschreibt. (Dir. 128/2006, Art. 12 und 14)
www.lebensministerium.at/land/produktion-maerkte/betriebsmittel-rechtsinfo/Pflanzenschutzmittel.html

Ökologische Alternative zu Streptomycin hat sich bewährt

Tatsächlich gibt es längst eine natürliche Alternative zu Streptomycin: Die mikrobiellen Antagonisten des Pflanzenschutzmittels Blossom Protect besiedeln Narbe und Blütenboden. Sie schützen den Infektionsort vor dem Eindringen des Erregers, hemmen dessen Wachstum und stören dessen Chemotaxis. Dadurch wird eine Blüteninfektion effizient verhindert. Der Herstellungsprozess kommt ohne Gentechnik aus. Blossom Protect ist – so wie alle anderen Pflanzenschutzmittel der Herstellerfirma bio-ferm - auch im Bio-Landbau erlaubt.

Rückstände im Honig

Das Antibiotikum Streptomycin hingegen ist aus vielerlei Gründen bedenklich: Das früher in der Humanmedizin gegen Tuberkulose verwendete Mittel gelangte 2008 in die Medien, als steirische Imker die Angst vor einer Kontaminierung ihres Honigs publik machten und so eine Welle der Solidarität in der Bevölkerung auslösten. Auch in den USA, jenem Land, welches Antibiotika gegen Feuerbrand schon am längsten einsetzt, gibt es bereits ein Umdenken: Aufgrund massiver Probleme mit Resistenzbildungen wird nun immer häufiger auf die rückstandsfreie und resistenzsichere Alternative der Herstellerfirma bio-ferm aus Tulln gesetzt. In diesem Jahr werden in den USA 6000 ha Blossom Protect eingesetzt, damit ist das Pflanzenschutzmittel in den USA ausverkauft. Auch in großen Obsterzeugerländern wie Spanien und Kanada ist das Öko-Pflanzenschutz know how Made in Austria im Vormarsch.

Wozu brauchen wir ein Antibiotikum, wenn es anders geht?


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /