© Dr. Walter Postl
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Schwarze Sulm: jetzt rasch Notbremse ziehen

Virus: Angebot der Projektwerber unverfroren

Nachdem klar ist, dass die EU-Kommission wegen des Kraftwerksprojekts Schwarze Sulm die Republik beim Europäischen Gerichtshof verklagt, fordert die Umweltorganisation VIRUS in Konsequenz rasches Handeln.

Sprecher Wolfgang Rehm: "Nun sind Landeshauptmann Voves und Minister Rupprechter gefordert, mit allen Registern unter die Causa einen Schlussstrich zu ziehen und materiellen und weiteren imagemäßigen Schaden von der Republik abzuwenden."
Laut VIRUS stehen eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten zur Verfügung, die langwierige Auseinandersetzung um die wasserrechtliche Bewilligung im Sinne der Entscheidung der Obersten Wasserrechtsbehörde aus dem Jahre 2009 zu beenden. "Einerseits kann der Landeshauptmann ein weiteres Änderungsverfahren nach §21a
Wasserrechtsgesetz abführen, andererseits möge Bundesminister Rupprechter als Oberste Wasserrechtsbehörde endlich für die Amtsbeschwerde seines Vorgängers beim Verwaltungsgerichtshof auch aufschiebende Wirkung im öffentlichen Interesse beantragen," erläutert Rehm. Den direktesten Weg stelle allerdings eine Bescheidaufhebung nach §68 Abs.3. AVG zur Abwehr schwerer Volkswirtschaftlicher Schäden, die aufgrund der EU-Klage drohten, dar. "Dass es hier eine skeptische Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gibt, ist noch kein Grund, diesen Weg nicht zu beschreiten, handelt es sich dabei um eine Institution, der auch sonst in ihrer Rechtsposition keineswegs immer gefolgt wird, eine gewisse Unsicherheit wäre als kleineres Übel in Kauf zu nehmen," so Rehm.

Verwundert zeigt sich die Umweltorganisation über die Äußerungen der Projektwerberin. Diese hatte in einer Aussendung die Öffentlichkeit wissen lassen, dass die Kommission ihrer Ansicht nach lediglich von den Projektgegnern falsch informiert sei. Rehm dazu "Wollen die Herren wirklich unterstellen, dass die Europäische Kommission nicht in der Lage ist, sich eine Meinung zu bilden, hingegen die Projektwerber besser als die Kommission wüssten, wie Europarecht auszulegen und anzuwenden sei?". Als unverfroren sieht Rehm das Offert an die Bundesregierung, auf Kosten der Projektwerber das Verfahren beim EUGH durch deren Rechtsexperten und Gutachter zu unterstützen "Die Institutionen der Republik haben auf die Wahrung ihrer Unabhängigkeit zu achten. Wie kann also ein derartiger Versuch anders verstanden werden, als ein Versuch, die Republik vor den Karren der Partikulärinteressen der Projektwerber zu spannen? Dies erscheint uns hochgradig unstatthaft," so Rehm abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /