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LandesenergiereferentInnen sprechen sich für Rücknahme der "Sonnensteuer" aus

Vassilakou: "Klarer Auftrag an die Bundesregierung, EigenverbraucherInnen von Steuern zu befreien"

Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou zeigte sich erfreut über den gestrigen Beschluss der Landesenergiereferentenkonferenz, die Bundesregierung aufzufordern, die Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen wieder zurück zu nehmen. Per Erlass hatte das Finanzministerium im Februar 2014 die Besteuerung von selbst erzeugten und selbst verbrauchten Sonnenstrom durch die Elektrizitätsabgabe verfügt. "Die Bundesländer sind einhellig der Meinung, dass dies zu großer Verunsicherung bei Produzenten, Händlern und Konsumenten geführt hat. Zusätzlich ist diese Maßnahme eine Hürde für viele engagierte BürgerInnen, die Sonnenenergie nutzen wollen".

Die LandesenergiereferentInnen waren sich auch einig, dass durch die gewählte Vorgangsweise der Bundesregierung jedwede Interessentengruppe vor den Kopf stößt, wenn man diese einerseits mit durchaus verbesserungswürdigen Förderungsprogrammen zum Bau von Photovoltaikanlagen animiert und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten versucht ihnen andererseits mit kaum exekutierbaren Energieabgaberegelungen und -erlässen wieder Bürokratie und zusätzliche Abgaben auferlegt.

"Die Bundesregierung soll nun Sorge dafür tragen, dass selbsterzeugte, dem Eigenverbrauch zugeführte Energie aus anerkannten Ökostromanlagen generell von der Energieabgabe befreit wird", erklärte Vassilakou. Denn: "Den LandesenergiereferentInnen ist es ein wichtiges Anliegen, den Ökostromausbau weiterhin zügig voranzutreiben. Dazu braucht es einerseits verlässliche Rahmenbedingungen und andererseits eine entsprechende Dotierung."

Nutzung von Dächern von Mehrfamilienhäusern ermöglichen

"Für Wien besonders wichtig ist es, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern zu erleichtern und diesen Strom selbst abzunehmen", erklärte Vassilakou. Während im Bereich der Einfamilienhäuser und gewerblichen Objekte solche Anlagen relativ problemlos errichtet werden können, scheitert die Errichtung auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern und insbesondere auf Dächern von Wohnungseigentumsobjekten an den derzeit bestehenden rechtlichen Hürden. Das hemmt vor allem in Städten wie Wien den Ausbau, weil Einfamilienhäuser hier die Ausnahme und Mehrfamilienhäuser die Regel sind. "Aber um die Netze nicht übermäßig zu belasten, sollten diese Anlagen primär für den Eigenverbrauch erzeugen und nur die überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die bestehenden rechtlichen Hürden müssen nach Meinung der LandesenergiereferentInnen von der Bundesregierung behoben werden, damit eine Nutzung der Dächer von Mehrfamilienhäusern und insbesondere jene von Wohnungseigentumsobjekten für Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung möglich wird."

Erleichterung von Genehmigungen

Positiv ist aus Sicht Vassilakous auch zu bewerten, dass sich die LandesenergiereferentInnen für eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren bei der Genehmigung von PV-Anlagen aussprechen. Bisher braucht es einen Bescheid des Landeshauptmannes, um eine Anlage als Ökostromanlage anzuerkennen. Dies verursacht bei den Ämtern der Landesregierungen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. "Es ist daher richtig, dass das Ziel sein sollte, diese Verfahren weitgehend zu vereinfachen bzw. überhaupt ersatzlos zu streichen."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /