Befreiung von Ökostrompauschale
29.6.2012AKNÖ informiert: Ab 1. Juli 2012 ist das Gebühren Info Service - GIS dafür zuständig
Mit 1. Juli 2012 tritt eine neue Verordnung zur Befreiung von der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag für einkommensschwache Haushalte in Kraft. Einkommensschwache Personen können dann statt bei ihrem Netzbetreiber den Antrag auf Befreiung beim Gebühren Info Service - GIS stellen. "Menschen mit sehr niedrigen Einkommen haben nun die Möglichkeit, bei einer Stelle neben dem Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt auch die Befreiung von Ökostromzuschlag sowie vom Ökostromförderbeitrag zu beantragen", freut sich Hermann Haneder über diese Erleichterung für die Betroffenen. "Die Befreiung beantragen können vor allem BezieherInnen von Pflegegeld, PensionistInnen, Arbeitslose oder auch StudentInnen, sofern deren Haushaltseinkommen den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Dieser beträgt etwa für eine Person 814,82 Euro und für zwei Personen 1.221,68 Euro netto", erklärt dazu AKNÖ-Experte Horst Krumholz. Die GIS ist übrigens verpflichtet, die in Frage kommenden Haushalte anzuschreiben und sie über die neue Möglichkeit der Antragstellung zu informieren. Krumholz empfiehlt den KonsumentInnen, den Zählerstand ab Beginn der Befreiung zu notieren, um bei der Jahresabrechnung überprüfen zu können, ob die Befreiung richtig abgerechnet wurde. Außerdem fordert der Konsumentenschützer, dass die Energielieferanten auf der Jahresabrechnung die Verrechnung der fixen und variablen Ökostromanteile für die KundInnen transparent darstellen.
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