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Klagenfurt ab sofort gentechnikfreie Zone!

Köchl: Klagenfurt ist nach Graz die größte Stadt in Österreich, die sich gentechnikfrei erklärt hat!

Klagenfurt - "Der Gemeinderat hat Klagenfurt zur gentechnikfreien Zone erklärt", freut sich Grün-Gemeinderat Matthias Köchl. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde vom Klagenfurter Gemeinderat einstimmig beschlossen. "Damit ist Klagenfurt nach Graz die größte gentechnikfreie Stadt Österreichs", berichtet Köchl weiter. Mit der Erklärung zur gentechnikfreien Gemeinde wurde ein wichtiges Zeichen gesetzt, die Stadt verpflichtete sich keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf gemeindeeigenen Gütern und Flächen anzubauen oder freizusetzen. Außerdem sollen Informationsmaßnahmen gesetzt werden.

Der beschlossene Text:

Die Stadt Klagenfurt verpflichtet sich, im Rahmen ihrer rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten, keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf gemeindeeigenen Gütern und Flächen anzubauen oder freizusetzen.

1. Die Gemeinde erklärt sich ferner dazu bereit, permanent bewusstseinsbildend zu wirken, so dass ihre Bürger freiwillig auf gentechnisch veränderte Organismen im Saatgut, im Tierfutter und in Lebensmitteln verzichten und sich ihrer Verantwortung gegenüber der ganzen Region sowie deren gesunde Lebensmittel bewusst werden.

2. Die Gemeinde verpflichtet sich weiters, durch ihre Organe alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Landwirte und Grundbesitzer auf ihrem Gebiet zu überzeugen, keine GVO anzubauen oder zu verfüttern.

3. Die Gemeinde fordert die verantwortlichen Landes- und Bundespolitiker nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass in ganz Österreich auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut oder verfüttert werden dürfen.

4. Die Gemeinde fordert die verantwortlichen Landes- und Bundespolitiker nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen jener Landwirte, die gentechnikfrei produzieren wollen, auch in Hinkunft rechtlich geschützt und gewahrt werden und dass alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die Kontamination ihrer Flächen und Ernten durch GVO vollständig zu vermeiden. Weiters fordert die Gemeinde die Festlegung verbindlicher Haftungsbestimmungen nach dem in allen anderen Wirtschaftsbereichen geltenden Verursacherprinzip.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /