© Unsplash - pixabay.com / Erneuerbare Energie
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Kärnten: Naturschutzgesetz bleibt leider Windkraft-Verhinderungsinstrument

Leider kein Bekenntnis zur Windkraft

Eine aktuelle und brisante Stellungnahme der IG Windkraft zur geplanten Novellierung des Naturschutzgesetzes bestätigt, dass das Gesetz weiterhin ein Windkraft-Verhinderungsinstrument erster Güte bleibt. Darauf machten am Dienstag, Team Kärnten-Landesrat Gerhard Köfer und Abg. Hartmut Prasch, IG-Obmann des Team Kärnten im Landtag, aufmerksam: "In der fachlichen Äußerung ist schwarz auf weiß zu lesen, was wir bereits seit Jahren kritisieren: In Kärnten fehlt ein ehrliches Bekenntnis und eine Umsetzungsstrategie für die zukünftige verstärkte Nutzung der Windkraft." Tatsache sei auch, so Köfer weiter, dass sich die Planungsbedingungen für Windkraftanlagen in unserem Bundesland seit Jahren klar verschlechtert haben: "Wenn die Koalition weiterhin so kraftvoll auf dem Windkraft-Bremspedal steht, stellt sich die Frage, wie das hohe Ziel des Energiemasterplans - 50 Windkraftanlagen mit einer Stromproduktion von 250 GWh bis 2025 - erreicht werden soll."

Für Köfer sei es gerade in der wirtschaftlichen und finanziellen Krisenphase "höchst fahrlässig", dass Rot-schwarz-grün die Investitions- und Wertschöpfungspotenziale im Windkraftbereich, die in Millionenhöhe liegen, nicht erkennen und nutzen wollen: "Kärnten kann es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt gar nicht erlauben, diese Potenziale ungenützt verstreichen zu lassen. Derzeit ist es aber leider auch so, dass Naturschutzverfahren dazu missbraucht werden, um Projekte zu torpedieren und zu verhindern." Köfer und Prasch treten abschließend dafür ein, die explizite Bewilligungspflicht für Windkraftanlagen - analog der Steiermark - aus dem Naturschutzgesetz zu verbannen: "Zudem muss die Windkraftstandorträume-Verordnung des Landes außer Kraft gesetzt werden. Diese reiht sich nämlich nahtlos in die Phalanx der bürokratischen Windkraft-Verhinderungsinstrumente ein."

‘Die explizite Nennung der Windanlagen im neuen Naturschutzgesetz ist nur eine Präzisierung der gegenwärtigen Rechtslage’, reagiert Michael Johann, der Vorsitzende des Umweltausschusses im Kärntner Landtag, auf die Aussagen von LR Köfer und IG-Obmann Prasch. Eine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Windanlagen gibt es auch in fast allen anderen Bundesländern.


In der vom Umweltausschuss angeforderten Stellungnahme der IG Windkraft steht der Satz: ‘Durch die explizite Normierung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für Windanlagen wird sich im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen im Grünland nichts verändern’. Das liegt daran, dass die Errichtung von baulichen Anlagen im Grünland schon bisher naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig ist und Windanlagen solche bauliche Anlagen darstellen. 


‘Die Befragung von Auskunftspersonen im Umweltausschuss hat gezeigt, dass nicht das Naturschutzgesetz sondern die Frage der UVP-Pflicht und die Einsprüche der Anrainer die wesentliche Hürde für die Windkraftprojekte in Kärnten darstellen. Wir Grüne bekennen uns zur Windkraftstandorträume-Verordnung, weil die Beeinträchtigung der Landschaft durch die Errichtung von Windanlagen ein Thema ist, das die Menschen in Kärnten sehr bewegt, wie auch die aktuellen Diskussionen in der Kärntner Jägerschaft zeigen. Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass demnächst in Kärnten die ersten Windparks eröffnet werden’, berichtet Johann.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /