© blickpixel- pixabay.com/ Stromnetz
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Netzentgeltstruktur im Brennpunkt

Das Stromnetz steht durch stärkere Dezentralisierung und Digitalisierung vor neuen Herausforderungen

Die Energieregulierungsbehörde E-Control wird die bestehende Struktur bei den Netzkosten modernisieren und an das veränderte Stromsystem anpassen. Die Stromnetzentgeltstruktur soll geändert werden, weil sich in Österreich die Stromerzeugung- und -verbrauchsstrukturen laufend ändern, Haushalte nutzen etwa verstärkt Wärmepumpen und erzeugen selbst Strom durch Photovoltaikanlagen. Damit werden die Netze zunehmend durch die Leistungskomponente und weniger von der Arbeitskomponente belastet. Zudem bringt die Digitalisierung von Netzen und Stromzählern verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten mit sich. "Das derzeitige System der Netzentgelte bildet diese Herausforderungen nicht ab", so Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control gestern in Wien. "Daher muss die Struktur der Netzentgelte an die neue Stromwelt angepasst und modernisiert werden." Der Regulator hat seit Beginn des vergangenen Jahres einen Vorschlag für das neue System mit Netzbetreibern, Stromerzeugern und Sozialpartnern diskutiert und nun ein Positionspapier vorgelegt. Anfang 2019 soll das neue Stromnetzentgeltsystem in Kraft sein, damit in Netzgebieten, wo die Smart-Meter-Ausrollung gut voranschreitet, neue Kundenangebote möglich werden. Die Netzkosten machen für einen Durchschnittshaushalt in Wien derzeit 27,7 Prozent der gesamten Stromrechnung aus. Auf die Gesamtkosten hat die neue Netzentgeltstruktur keine Auswirkungen, die Gesamtsumme aller Netzkosten in Österreich bleibt gleich.

Die derzeitige Stromnetzentgeltstruktur ist knapp 20 Jahre alt. "Vor 20 Jahren hatte kaum jemand eine Photovoltaikanlage, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe, nun gibt es tausende solcher Anlagen. Auch von intelligenten Stromnetzen war noch kaum die Rede", erklärte Urbantschitsch. "Das Netztarifsystem muss daher weiterentwickelt und die Netzkosten gerechter verteilt werden." Der Betrieb des Stromnetzes verursacht großteils Fixkosten und diese Kosten werden zusehends ungerecht verteilt. Aufgrund der derzeit stärkeren Orientierung an verbrauchsabhängigen Netzentgelten bezahlen Haushalte mit hoher Leistungsnachfrage, aber geringem Stromverbrauch, niedrigere Netzentgelte. Allerdings nutzen Kunden mit großen Sonderanlagen wie Wärmepumpe, Elektroauto oder Photovoltaikanlage die Netzinfrastruktur im gleichen Ausmaß. Ohne Speicherung des selbsterzeugten Stroms liegt die Eigenversorgung mit einer Photovoltaikanlage meist bei nur rund 30 Prozent, für den Rest wird auf das Netz zurückgegriffen und von dort Strom bezogen.

Als Zwischenlösung bis zur exakten Abrechnungsmöglichkeit über Smart Meter hat die E-Control Anfang dieses Jahres die Netzpauschale, das ist jener Anteil, der jährlich fix abgerechnet wird, einheitlich auf 30 Euro netto angehoben. Urbantschitsch: "Langfristiges Ziel ist es, diese Pauschale ganz abzuschaffen und in die Verrechnung nach der tatsächlich bezogenen Leistung zu integrieren." Da das Stromnetz zu jeder Zeit den benötigten Strom transportieren muss, ist die Leistung, also die in einem bestimmten Zeitpunkt transportierte Strommenge, jener Faktor, der hauptsächlich die Dimensionierung des Netzes und somit auch die Netzkosten bestimmt. Mit der Leistungsverrechnung würde sich die Höhe der Netzkosten vorrangig nach der tatsächlichen Nutzung des Stromnetzes durch den Stromkunden richten. Dieses System wäre auch deutlich treffsicherer als das bisherige Pauschalverrechnungssystem, in dem alle Haushaltskunden die gleichen fixen Beträge zu entrichten haben. Die E-Control geht davon aus, dass sich für Standardhaushalte im Schnitt durch diese Umstellung an der Höhe der Stromrechnung nur marginal etwas ändern sollte. Voraussetzung für die Einführung eines einzigen leistungsgemessenen Netzentgelts für Haushalte sind digitale Stromzähler (Smart Meter).

Sobald die österreichweite Installation der Smart Meter abgeschlossen ist, können aus Sicht der E-Control die Netzentgelte noch weiter vereinfacht und das derzeit bestehende Messentgelt (maximal 28,8 Euro im Jahr) abgeschafft werden. Das Messentgelt deckt die Kosten für Errichtung und Betrieb des Stromzählers ab. "Diese Kosten sollen nach unserem Vorschlag in den allgemeinen Netzkosten aufgehen. Bis zur abgeschlossenen Ausrollung der Smart Meter soll das Messentgelt aber beibehalten werden, um für die Stromkunden die Zählerkosten transparent zu halten", betonte Urbantschitsch. "Mit der Abschaffung des Messentgelts werden die Netzentgelte übersichtlicher für Konsumenten. Je einfacher die Netzkosten sind, desto einfacher wird auch die Stromrechnung."

Netzkosten sollen sozial ausgewogen sein

Für einkommensschwache Haushalte liegt es beim Gesetzgeber, eigene Sozial-Netzentgelte festzulegen. "Einkommensschwachen Haushalten kann über das Sozialsystem geholfen werden, wobei hier die Finanzierung ebenfalls gesetzlich verankert werden könnte", sagte Andreas Eigenbauer. "Wichtig ist, dass die Netzkosten sozial ausgewogen sind und alle, die das Netz nutzen, ihren Anteil einbringen." Die soziale Ausgewogenheit sei daher beim Vorschlag für die Neugestaltung der Netzentgeltstruktur stark berücksichtigt worden, betonte Eigenbauer, der auf die "Leistbarkeit von Energie" als einen der zentralen Punkte der neuen E-Control-Strategie verweist. "Wer das Stromnetz mehr nutzt, muss mehr dafür bezahlen", erklärte Eigenbauer das dahinterliegende Prinzip.

Planbarkeit für alle Beteiligten, keine zeitvariablen Netztarife

Bei der Erarbeitung der Position zur neuen Stromnetzentgeltstruktur wurde auf die Bedürfnisse der Verbraucher, Netzbetreiber sowie anderer Interessengruppen Rücksicht genommen. "Die Verbraucher wünschen sich stabile, überschaubare Netzentgelte. Daher hat die E-Control nicht vor, zeitvariable Tarife wie beispielsweise Tarife mit stündlichen Intervallen vorzusehen. Diese würden die Endkunden überfordern und eine Vergleichbarkeit vom Gesamtpreis einschränken", so Eigenbauer. Der unterbrechbare Tarif dagegen, der schon unter anderem für Wärmepumpen eingesetzt wird, soll ausgebaut werden.

Die neue Struktur der Netzentgelte ist aus Sicht der E-Control mit Jahresbeginn 2019 notwendig, Vorbereitungsarbeiten für die Änderungen laufen bereits. Einige der Änderungen kann die Regulierungsbehörde selbst vornehmen, für andere wie etwa die Umstellung auf Leistungsmessung durch Smart Meter oder eine vollständige Abschaffung des Netzbereitstellungsentgelts sind Gesetzesänderungen nötig.

AK: "Den Haushalten drohen höhere Stromrechnungen"

Als "fehlgeleitet" bezeichnet AK Energieexperte Josef Thoman das
Positionspapier der Regulierungsbehörde E-Control, das die Netzfinanzierung neu regeln soll. "Die privaten Haushalte tragen bereits jetzt fast die Hälfte der Netzkosten, obwohl sie nur ein Viertel des Stroms verbrauchen. Werden die Vorschläge der E-Control, die sich weitgehend an den Wünschen der Strombranche orientieren, umgesetzt, so könnte sich diese Schieflage weiter verstärken", so Thoman. "Den Haushalten drohen dann höhere Stromrechnungen."

"Die Vorschläge der E-Control könnten zu einer deutlichen Mehrbelastung privater Haushalte und kleiner Gewerbebetriebe führen", sagt AK Energieexperte Josef Thoman. So sollen etwa sogenannte Systemdienstleistungen, die bisher zu knapp vier Fünftel von den Stromerzeugern getragen wurden, nun zur Gänze von den Verbraucherinnen und Verbrauchern übernommen werden. Dabei kommen die privaten Haushalte bereits heute - mit nur einem Viertel des gesamten Stromverbrauchs - für beinahe die Hälfte der gesamten Netzkosten in der Höhe knapp mehr als zwei Milliarden Euro jährlich auf.

Die Leistung soll künftig bei der Tarifierung eine stärkere Rolle spielen. Derzeit zahlen die privaten Haushalte für ein Stromleistungspaket (4 kW) eine jährliche Pauschale. Zukünftig - mit der Einführung der intelligenten Stromzähler (Smart Meter) - soll für einzelne Leistungsspitzen bezahlt werden. Das führt zu Intransparenz und schlechterer Vorhersehbarkeit der Stromkosten für die Haushalte. Außerdem sind Haushalte mit geringen Einkommen und alten Geräten tendenziell von höheren Kosten bedroht. Gleichzeitig lehnt die E-Control die Berücksichtigung "sozialer Aspekte" ab - mit dem Hinweis, diese seien über sozialpolitische Instrumente zu lösen. "Das ist absurd, die regulatorische Ausgestaltung im Energiebereich kann auch zu Härtefällen führen. Diese sind daher auch innerhalb dieses Systems zu lösen", so AK Experte Josef Thoman.

Eine Entlastung der Erzeuger auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher - wie im Papier vorgesehen - kommt für die AK nicht in Frage.

Die AK fordert: + eine kosten- und verursachergerechte Neuaufteilung der Tarifkomponenten + die Berücksichtigung soziale Kriterien + eine innovative Netzentgeltstruktur, die sowohl für Erzeuger als auch für Netzbetreiber und VerbraucherInnen sinnvolle Anreize setzt, um die Netzkosten insgesamt zu senken + Strukturänderungen, die die Energiewende unterstützen


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /