© afrndz/ pixabay.com - Laden eines Elektroautos
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Geplantes E-Ladestations-Verzeichnis erster Schritt in Richtung Transparenz

ÖAMTC für Aufnahme weiterer Infos wie Preise, Stecker-Arten und aktuelle Belegung

Wien - Gestern, 22. Februar 2017, endete die Begutachtungsfrist eines Gesetzesentwurfs, der unter anderem Änderungen beim Energie-Control-Gesetz bringen soll. In einer ersten Stellungnahme begrüßt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, die Neuerungen grundsätzlich – insbesondere die geplante Registrierung aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte für E-Fahrzeuge. "Damit wird die langjährige Forderung des ÖAMTC erfüllt, allen Nutzern gesicherte Informationen über die Ladeinfrastruktur in Österreich zur Verfügung zu stellen", erklärt Wiesinger.

Für den ÖAMTC sollte das neue Register neben dem Standort der Ladestationen aber auch weitere Angaben beinhalten. "Nur zu wissen, wo sich ein Ladepunkt befindet, reicht nicht aus", gibt Wiesinger zu bedenken. "Zusätzlich muss es für den Konsumenten möglich sein, trotz unterschiedlicher Gebührenmodelle die Preise zu vergleichen." Außerdem sollte man sich bereits vorab informieren können, ob eine Station aktuell belegt oder nutzbar ist. Ebenfalls wünschenswert: Informationen zu Betreibern und Zugangsvoraussetzungen. "Wir wollen die jederzeit öffentlich verfügbaren Informationen über Ladestationen für E-Autos auf denselben Qualitätsstandard bringen wie die Spritpreisdatenbank für Benzin und Diesel. Das wäre ein wichtiger Baustein für den Erfolg von E-Mobilität", sagt Wiesinger.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /