© Gerd Altmann
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Ökobüro: Sobotkas Angriff auf Versammlungsrecht ist verfassungswidrig

Der Vorschlag des Innenministers, die Versammlungsfreiheit einzuschränken ist mit den Grundrechten nicht vereinbar. Umweltorganisationen kündigen Widerstand an.

Wien - Auf großes Unverständnis stoßen die Vorschläge von Innenminister Sobotka, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken. Bereits aus den bisher verfügbaren Informationen lässt sich sagen, dass die Pläne verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: "Das Versammlungsrecht derart einzuschränken stellt jedenfalls einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar. Sollte die Regierung dies wirklich vorbringen, wird sie sich umgehend vor dem Verfassungsgerichtshof und vermutlich sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederfinden!"

Das Recht auf Versammlungsfreiheit stützt sich neben der im Verfassungsrang stehenden Menschenrechtskonvention auf Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes. Das Staatsgrundgesetz wird vom Verfassungsgerichtshof streng gehütet. Alge: ‘Das Grundrecht ermöglicht der Bevölkerung, sich zum Ausdruck des politischen Willens zu versammeln. Es ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie. Dass der Minister jetzt daran rüttelt, ist inakzeptabel.’


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /