© Peter Korrak
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Energieeffizienz: Steigerung von 30% bis 2030 soll verpflichtend werden

EU-Ausschuss des Bundesrats äußert Bedenken zum Kommissionsvorschlag und beschließt Mitteilung an Brüssel

"Energieeffizienz an erster Stelle" ist das Leitmotiv der Energieunion. Dies verringert die Abhängigkeit von Energieeinfuhren, senkt die Emissionen und fördert Wachstum und Beschäftigung, ist man überzeugt.

Dementsprechend hat sich die EU auch zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz bis 2020 um 20% und bis 2030 um 27% bis 30% zu steigern. Das erste Etappenziel dürfte laut Prognosen bis 2020 mit einer Marke von 18% bis 19% annähernd erreicht werden, nun will sich die EU mit der Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie ein verbindliches Ziel von 30% bis 2030 setzen. Das sei ein gesamteuropäisches Ziel, das aufgrund eines im Jahr 2007 für 2030 erstellten Szenarios gesetzt wurde. Vergleicht man das Einsparungsziel mit den realen Werten von 2005, so entspricht das laut EU-Kommission einer Senkung des Energieverbrauchs um 17%.

Die bestehende Energieeinsparungsverpflichtung der Energieversorger von 1,5% jährlich soll unverändert bleiben, sie wird lediglich bis 2030 verlängert. Dabei bleibt für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, sowohl Verpflichtungssysteme als auch alternative Maßnahmen zu nutzen, versichert die Kommission in ihrem Papier.

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums unterstrich, dass die Länder frei seien, sich selbst die Ziele zu setzen. In Österreich plane man ein Weißbuch, das dann nach Brüssel gemeldet werde. Die beiden Richtlinienvorschläge müsse man aber im Zusammenhang mit dem Governance-Vorschlag sehen, der nicht auf der Tagesordnung stehe, durch den aber die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ihre sich selbst gesetzten Ziele auch umzusetzen.

Einen wesentlichen Faktor in diesem Zusammenhang spielen die Gebäude, die mit einem Anteil von 40% am Endenergieverbrauch die größte Kategorie von Energieverbrauchern in Europa bilden und damit ein enormes Potenzial für Effizienzgewinne darstellen. Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Bestimmungen über den Heiz- und Kühlenergieverbrauch zu verbessern und die Rechte der KonsumentInnen hinsichtlich der Wärmeverbrauchserfassung und -abrechnung durch die Verpflichtung zur Installation fernablesbarer Zähler auszubauen. Außerdem muss laut Richtlinienentwurf Energiearmut bei der Gestaltung von Energieeffizienz-Verpflichtungssystemen und alternativen Maßnahmen berücksichtigt werden.

Da etwa 75% der Gebäude nicht energieeffizient sind, je nach Mitgliedstaat aber nur 0,4% bis 1,2% des Gebäudebestands renoviert werden, hat die Kommission auch eine Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden vorgelegt, mit dem vorrangigen Ziel, die kostenwirksame Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen und die private Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Dazu soll vor allem die Initiative "Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude" beitragen.

Aufbauend auf der Investitionsoffensive für Europa, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, soll diese Initiative die Verwendung öffentlicher Gelder unterstützen und Projektträger und Investoren durch mehr Unterstützung bei der Projektentwicklung und Mechanismen zur Projektbündelung darin bestärken, gute Ideen in die Realität umzusetzen, bekräftigt die Kommission. Intelligente Technologien sollen vermehrt genutzt werden, um den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen. Die Kommission soll zu einer Delegierten Verordnung ermächtigt werden, wie ein "smartness indicator" - dieser dient zur Bestimmung der Energieeffizienz und Umweltqualität von Gebäuden - festzulegen und verwenden ist. Zudem sind zusätzliche Anforderungen im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung sowie die Nutzung von Informationen aus Energieausweisen vorgesehen. Neu aufgenommen in der Richtlinie werden auch Anforderungen hinsichtlich der Errichtung von erforderlicher Infrastruktur für die Elektromobilität.

Bautätigkeiten und Renovierungsmaßnahmen haben gemäß Kommission auch insofern einen positiven Nebeneffekt, als davon besonders die KMU profitieren, Renovierungsarbeiten den Wert der Gebäude stark steigern und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhebliche Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum und die Senkung der Energiearmut hat.

Mitteilung an Brüssel: Maßnahmen sind überbordend - Kritik an delegierten Rechtsakten

Beide Richtlinienvorschläge wurden gestern im EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert, wobei die Bundesrätinnen und Bundesräte trotz Bekräftigung der Notwendigkeit, Energie zu sparen, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die Grünen mehrheitlich eine Mitteilung beschlossen, in der sie doch einige Bedenken zu den konkreten Bestimmungen äußern. Viele vorgesehene Maßnahmen sieht die Länderkammer als überbordend an, wie Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W) und Monika Mühlwerth (F/W) betonten. Man müsse sich die Frage der Praktikabilität und der Kosten stellen, sagte Schennach, für den die Gesamtausrichtung der EU-Vorschläge etwas schief läuft. Er und Edgar Mayer kritisierten abermals scharf die von der EU-Kommission geplanten zahlreichen delegierten Rechtsakte, die die Mitbestimmungsrechte der einzelnen EU-Länder aushöhlen.

Konkret halten es die Ausschussmitglieder für verfehlt, Maßnahmen nur dann in die Ziele einzurechnen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2020 gesetzt werden. Das würde ein Handlungsvakuum hervorrufen und sinnvolle Schritte würden erst verspätet gesetzt, befürchtet die Länderkammer. Auch sollte die Erfassung der Verbrauchsinformationen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse überarbeitet werden, ebenso die Installation intelligenter Messeinrichtungen. Die Kosten dafür seien enorm, argumentieren die Ausschussmitglieder und bezweifeln, ob sich Kosten und Nutzen hier in einem Gleichgewicht befinden. Die Vorgaben zur Installation intelligenter Messeinrichtungen soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, auch seien die Bestimmungen zum Datenschutz besonders zu beachten.

Was den Gebäudebereich betrifft, meinen die Bundesrätinnen und Bundesräte, dass die weitere Verpflichtung, beim Bau, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen, genügen sollte. Darüber hinaus wird die Schaffung eines "Intelligenzindikators" als eine zusätzliche Bürde für Verkäufer und Vermieter sowie für Käufer und Mieter gesehen.

Seitens des Wirtschaftsministeriums versicherte man, dass man die Anregungen des Bundesrats in die Arbeitssitzungen des Rats einbringen wird. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer zeigte sich vor allem zufrieden damit, dass in die Arbeitsgruppen auch Ländervertreter eingebunden sind, weil es sich bei diesem gesamten Themenbereich teilweise um Länderkompetenzen handelt.

Viele offene Fragen

Wenig Freude mit den Vorschlägen hat auch die Wirtschaftskammer, die für mehr Flexibilität eintritt und darauf hinweist, dass die Energieeffizienzmaßnahmen mit den klimapolitischen Zielen der CO2- Reduktion nicht völlig konform gehen. Der im Ausschuss anwesende Vertreter der Wirtschaftskammer drängte auf die wirtschaftliche Verträglichkeit der Maßnahmen und meinte, dass jährliche Einsparungsziele von 1,5 % auch nach 2030 überbordend seien. Dazu merkte der Experte des Wirtschaftsministeriums an, die CO2-Reduktion sei nicht Teil des vorliegenden Energiepakets. Es bleibe den Staaten frei zu entscheiden, wie man die in Paris vereinbarten Einsparungsziele erreiche - entweder durch erneuerbare Energien oder durch Steigerung der Energieeffizienz. In Österreich werde noch ausdiskutiert, ob man bei der Steigerung der Energieeffizienz mehr auf Primärenergie oder auf die Endenergie abzielt.

Monika Mühlwerth (F/W) thematisierte die Schwierigkeiten, Maßnahmen zur Energieeffizienz angesichts des hohen Althausbestands zu setzen. Aufgrund der hohen Kosten ließen Hausbesitzer oftmals die Gebäude verfallen. Stefan Schennach (S/W) wiederum warnte davor, die E- Mobilität zu Lasten des öffentlichen Verkehrs zu fördern und diesen damit zu verdrängen. Ferdinand Tiefnig (V/O) drängte darauf, die unterschiedlichen Bedürfnisse in den einzelnen Staaten zu berücksichtigen. Während nämlich in Nord- und Mitteleuropa die Wärmedämmung im Vordergrund stehe, würde im Süden viel Energie durch Klimaanlagen verbraucht. Wie der Vertreter der Wirtschaftskammer warnte Tiefnig zudem davor, die Wirtschaft zu sehr zu belasten. Viele Betriebe könnten sich dann überlegen, ihren Standort ins Ausland zu verlagern.

Im Gegensatz dazu kritisierte Ewa Dziedzic (G/W) die Energiepolitik Österreichs und wies darauf hin, dass die CO2-Emissionen in den letzten Jahren gestiegen seien. Ihrer Ansicht nach braucht es daher viel mehr Verbindlichkeiten. Aus diesem Grund konnten die Grünen die Mitteilung auch nicht unterstützen, weil darin die ohnehin unzureichenden Vorgaben weiter aufgeweicht würden.


Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /